Seine Eigenschaften machten Asbest schon früh zum Material der tausend Möglichkeiten. Daher verwendeten es die Industrie und die Technik in über 3000 Anwendungen. Doch seine Verarbeitung bringt grosse Gefahren mit sich. Deshalb hat die Schweiz 1990 die Herstellung und die Einfuhr asbesthaltiger Produkte verboten.
Auch heute noch verursacht die unsachgemässe Bearbeitung von asbesthaltigen Produkten jährlich zahlreiche Mesotheliom-Erkrankungen. Deshalb dürfen zum Beispiel nur anerkannte Unternehmen asbesthaltige Bauwerke, die vor 1990 entstanden, nach strengen gesetzlichen Vorgaben sanieren oder rückbauen.