Asbestopfer und ihre Angehörigen brauchen eine langfristige Perspektive. Daher ist eine langfristige Finanzierung der Stiftung EFA notwendig. Dieser Meinung sind auch die Mitglieder der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N).
Am 17. Oktober hat die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) einen Vorschlag des Bundesrates mit 17 gegen 8 Stimmen angenommen. Er sieht vor, durch einen neuen Artikel 67b des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) die rechtlichen Grundlagen für eine finanzielle Unterstützung der Stiftung EFA durch die Suva zu schaffen. Die finanziellen Beiträge stammen dabei ausschliesslich aus den Ertragsüberschüssen. Somit bleiben die Versicherungsprämien unberührt.
Ein Meilenstein – für Betroffene und Angehörige. Denn die verlässliche und langfristige Finanzierung des Entschädigungsfonds ist von zentraler Bedeutung für die Arbeit der Stiftung EFA. Die Chancen stehen gut, dass der Nationalrat seiner Kommission folgt. Das Geschäft ist voraussichtlich in der Wintersession (2.–20. Dezember) auf der Agenda des Nationalrats. Im Anschluss folgt die Beratung im Ständerat.