Was für ein Tag. Der 20. Juni 2025 markiert einen Meilenstein für Asbestopfer, ihre Angehörigen und die Arbeit der Stiftung EFA. Denn nach langem Kampf der Stiftung EFA hat das eidgenössische Parlament in der vergangenen Sommersession einem neuen Artikel 67b des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) zugestimmt.
Die bisher eingegangenen Spenden aus der Wirtschaft sowie von privater Seite reichten nicht aus, um den Finanzbedarf der Stiftung EFA zu decken. Deshalb hatte der Bundesrat am 22. November 2023 die Aufnahme eines neuen Artikels 67b in das Unfallversicherungsgesetz vorgeschlagen. Dieser neue Artikel soll die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Suva die Stiftung EFA auf Antrag auch finanziell unterstützen kann. Die allfällige Finanzierung erfolgt ausschliesslich aus den Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. In welchem Umfang die Stiftung EFA Leistungen erhält, entscheidet der Suva-Rat.
Schon in den Kommissionen des Parlaments und den Debatten des National- und des Ständerats erhielt der Vorschlag klare Zustimmung. In der Schlussabstimmung bestätigte sich dieser Eindruck. Das Parlament verabschiedete die Vorlage mit 131 zu 66 Stimmen im Nationalrat und mit 42 zu 1 Stimme im Ständerat – ohne Enthaltungen. Für Urs Berger, Präsident des Stiftungsrats, ist dies weit mehr als ein Grund zur Freude. Denn dieses Ergebnis setzt einen lang ersehnten Höhepunkt seiner Arbeit für die Stiftung EFA: «Der neue Artikel 67b legt das Fundament für eine langfristige Finanzierung der Stiftung EFA. Er ermöglicht, dass wir auch in Zukunft Betroffene und Angehörige unterstützen können. Seit Beginn meiner Arbeit war es mein Ziel, dass die Stiftung funktioniert. Dass nun auch die Finanzierung gesichert ist, macht mich glücklich.»