Der 20. Juni 2025 ändert viel für die Arbeit der Stiftung EFA. Denn die Zustimmung des National- und des Ständerats zum neuen Artikel 67b des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) legt das Fundament für die langfristige Finanzierung der Stiftung. Nun kann die Stiftung EFA sich voll darauf konzentrieren, ihre Angebote bekannter zu machen. Damit mehr Asbestopfer und ihre Angehörigen soziale Gerechtigkeit erfahren.
«Die Zahl der Asbestopfer wächst noch immer», erklärt Urs Berger, Präsident des Stiftungsrats. «Viele der Betroffenen wissen nicht, wohin sie sich wenden können. Darum ist es wichtig, diesen Menschen zu zeigen, wo sie Hilfe erhalten.»
Auch für das gesamte Team ist die Entscheidung der Räte eine Erleichterung. Angefangen von den Mitgliedern des Stiftungs- wie auch des Beirats, die sich pro bono für die Interessen der Betroffenen und Angehörigen stark machen. Aber auch für alle anderen, die mit ihrem Engagement die finanzielle Gleichbehandlung fördern.
Fundamental verändern wird die Entscheidung die Arbeit der Stiftung EFA jedoch nicht. «Wir leisten Unterstützung für Betroffene wie ihre Angehörigen und stehen ihnen mit Rat und Tat zur Seite», ergänzt Urs Berger. «Dank der Entscheidung der Räte können wir diese Hilfe künftig noch mehr Menschen anbieten.»