MEDIENMITTEILUNG: STIFTUNG EFA ZAHLT 1,4 MIO. FRANKEN AN HINTERBLIEBENE AUS

Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer hat zum Jahresende die Freigabe zur Auszahlung eines Entschädigungsvolumens von 1,4 Mio. Franken zugunsten von 23 Hinterbliebenen von Asbestopfern erteilt. Um ihr Stiftungskapital weiter äufnen zu können, ruft die Stiftung EFA Wirtschaft und Industrie eindringlich zu weiteren Spenden auf.

Anlässlich seiner letzten Sitzung im zu Ende gehenden Jahr hat der Stiftungsrat grünes Licht gegeben, Auszahlungen von Entschädigungen an einen erweiterten Personenkreis zu tätigen. Per sofort werden Auszahlungen auch an Mesotheliom-Erkrankte (oder deren Angehörige) vorgenommen, deren Erkrankung nach Bundesgesetz über Unfallversicherung UVG als Berufskrankheit anerkannt ist.


Unterstützung für mehr Anspruchsberechtigte

Mit dieser Neuerung erweitert der Stiftungsrat den Kreis der möglichen Anspruchsberechtigen. Bisher konnten vorwiegend Personen mit einer Mesotheliom-Erkrankung Anspruch auf Entschädigung geltend machen, deren Erkrankung nicht als Berufskrankheit anerkannt wurde. Mit dem Beschluss, den Kreis für die Auszahlung zu erweitern, werden 23 Hinterbliebene in den nächsten Tagen schriftlich informiert und anschliessend mit einer Gesamtsumme von 1,4 Mio. Franken entschädigt. Seit der Gründung der Stiftung im März 2017 wurden zudem 33 Gesuche von Betroffenen (oder Hinterbliebenen) bewilligt, bei denen das maligne Mesotheliom seinen Ursprung nicht in einem beruflichen Zusammenhang hatte. Die Entschädigungssumme dieser Gesuche beläuft sich bis heute auf 4,4 Mio. Franken. Zurzeit befinden sich weitere 15 Gesuche dieser Kategorie in der Beurteilungsphase. Zuständig für deren Bearbeitung ist das Service-Center Gesuche, welches die Eingaben nach einem vorgegebenen Prozess und entsprechenden Richtlinien abwickelt und beurteilt. Über die Entschädigung urteilt letztlich eine Kommission des Stiftungsrats.

Suche nach Betroffenen wird intensiviert  

Expliziter Auftrag der Stiftung EFA ist es, insbesondere für Personen, deren Mesotheliom-Erkrankung nicht als Berufskrankheit nach UVG anerkannt ist, eine faire Lösung zu finden. Dies umfasst etwa Hobby-Handwerker oder Angehörige, welche beispielsweise kontaminierte Kleider gewaschen haben und somit nicht berufsbedingt in Kontakt mit Asbest gekommen sind.

«Wir wollen Betroffenen oder deren Angehörigen schnell und unbürokratisch Lebenshilfe in einer sehr schwierigen Situation anbieten. Um dieses Anliegen vollumfänglich erfüllen zu können, arbeiten wir intensiv daran, Spenden zu generieren und Betroffene zu erreichen, die einen Anspruch auf Entschädigung haben», erklärt Stiftungsratspräsident Urs Berger. So wurde beispielsweise im Laufe dieses Jahres die Zusammenarbeit mit den Lungenligen Zürich, Waadt und Tessin verstärkt. In einem kostenlosen Care-Center unterstützt geschultes Fachpersonal Betroffene, Angehörige und Interessierte im telefonischen oder persönlichen Austausch zu Fragen in Zusammenhang mit einer Asbest-Erkrankung.


Wirtschaft und Industrie in der Pflicht

Die Stiftung EFA wurde mit einem Startkapital von 6 Mio. Franken gegründet.
Um möglichst vielen Betroffenen helfen zu können, ist sie dringend auf weitere Spenden angewiesen. Bei einer Laufzeit bis zum Jahr 2025 benötigt die Stiftung nach wie vor mehr als 100 Mio. Franken, um ihren Zweck erfüllen zu können. «Wirtschaft und Industrie stehen hier klar in der gesellschaftlichen Verantwortung, jetzt ihren Beitrag zu leisten», erklärt Urs Berger weiter. «Wir führen ein Rennen gegen die Zeit. Ist die Krankheit einmal ausgebrochen, bleiben Betroffenen meist nur noch ein bis zwei Jahre Lebenszeit. Wir wollen, dass diese Personen noch zu Lebzeiten Anerkennung und eine faire Entschädigung erhalten.»

Im Juni dieses Jahres wurde zudem die absolute Verjährung im Obligationenrecht für vertragliche und ausservertragliche Ansprüche bei Personenschäden von heute 10 auf 20 Jahre verlängert. Urs Berger unterstreicht: «Wir zählen darauf, dass Wirtschaft und Industrie auf dieser Basis Worten Taten folgen lassen.»


Für Rückfragen:  

Medienstelle Stiftung EFA, Tel. 031 311 00 16, medien@stiftung-efa.ch


Über die Stiftung EFA

Pro Jahr erkranken in der Schweiz etwa 120 Personen an einem bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich – einem sogenannten malignen Mesotheliom. Dies basierend auf der Tatsache, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt eine gesundheitsgefährdende Menge Asbestfasern eingeatmet hatten.

Die Stiftung EFA wurde am 28. März 2017 mit einem Startkapital von 6 Mio. Franken gegründet und hat zum Ziel, Betroffenen, die an einem sogenannten malignen Mesotheliom erkrankt sind, sowie deren Angehörigen schnell, fair und unbürokratisch Hilfe zur Verfügung stellen zu können. Im Stiftungsrat sitzen namhafte Vertreter von Verbänden und Unternehmen, welche die Stiftung EFA finanzieren, sowie Vertreter von Asbestgeschädigten und Gewerkschaften. Die Stiftung wird präsidiert von Urs Berger.