ASBEST: ABSTIMMUNG DES NATIONALRATS ÜBER DIE VERJÄHRUNGSFRIST

Der Nationalrat hat mit einer knappen Mehrheit die Verlängerung der Verjährungsfrist bei Personenschäden auf 20 Jahre beschlossen. Die Einführung einer Sonderregel für Asbestopfer lehnte er jedoch ab. 

Hintergrund der Abstimmung ist eine Rüge der Schweiz durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vor vier Jahren. Die aktuelle Regelung machte es Asbestopfern schwer, ihr Recht vor Gericht durchzusetzen. Der Beschluss des Nationalrats gilt als Kompromiss: Der Bundesrat hatte eine Verlängerung auf 30 Jahre eingebracht, der Ständerat wollte es bei der aktuellen Regelung belassen.

Die Stiftung EFA steht Asbestopfern unabhängig von der Verjährungsfrist unkompliziert zur Seite und bietet ihnen schnell, unbürokratisch und fair psychosoziale sowie finanzielle Unterstützung.


Zum Beitrag in der «Aargauer Zeitung»

Zum Beitrag in der «Neuen Zürcher Zeitung»