Sie sind nach 1996 aufgrund des Umgangs mit Asbest in der Schweiz an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich (Mesotheliom) erkrankt, sind ein enges Familienmitglied oder haben eine Vollmacht einer betroffenen Person. Dann können Sie finanzielle Unterstützung beantragen. Bei einer Zahlung verzichten Sie im Gegenzug auf weitere Klagen.
Die Download-Links unten helfen Ihnen dabei, Ihre Dokumente zusammenzustellen. Erste Fragen zu Ihrem Antrag kann der Care-Service der Stiftung EFA beantworten – telefonisch oder persönlich.
Unsere Checklisten helfen Ihnen weiter.
Formular herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und Ihren Unterlagen beilegen.
Unser Entschädigungsreglement informiert zu den Voraussetzungen.