Zwischen dem Einatmen von Asbestfasern und dem Ausbruch einer dadurch verursachten Krebserkrankung des Brust- oder Bauchfells (Mesotheliom) können bis zu 45 Jahre und mehr liegen. Die gesetzliche Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Entschädigungsforderungen betrug bis Ende 2019 zehn Jahre. Aufgrund der langen Zeit zwischen der Ursache und dem Ausbruch der Erkrankung waren entsprechende Forderungen beim Ausbruch der Krankheit häufig bereits verjährt.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte beanstandete diese Regelung. Aufgrund eines entsprechenden Urteils berief Bundesrat Alain Berset 2015 einen Runden Tisch ein. Unter der Leitung von Alt-Bundesrat Moritz Leuenberger setzten sich Vertretungen von Unternehmen, Verbänden, Opfervereinigungen, Anwaltschaften, Gewerkschaften, der Suva und der Bundesverwaltung zusammen. Gemeinsam suchten sie nach einer Möglichkeit, Asbestopfer fair zu entschädigen – unabhängig davon, ob sie berufsbedingt oder nicht berufsbedingt mit dem Material Kontakt hatten. Nach zielführenden Diskussionen und intensiver Arbeit überreichten die Teilnehmenden Bundesrat Alain Berset im Dezember 2016 den umfangreichen Schlussbericht. Damit legten sie einen detaillierten Vorschlag für die Entschädigung von Asbestopfern und einen konkreten Entwurf für die Ausgestaltung eines Fonds zur Finanzierung vor. Alle Parteien haben diesem Vorschlag zugestimmt und ihn angenommen. Im Juli 2017, nur sieben Monate später, nahm die Stiftung Enschädigungsfonds für Asbestopfer (Stiftung EFA) die Arbeit auf.
Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer ist eine private Stiftung. Sie unterstützt Menschen, die an den Folgen des Umgangs mit Asbest erkranken – auch wenn diese Personen nicht berufsbedingt mit dem Material in Kontakt gekommen sind. Damit stellt die Stiftung EFA sicher, dass auch Personen, deren Leiden nicht als Berufskrankheit anerkannt ist, Unterstützung erhalten. Als Gegenleistung verzichten die Betroffenen und ihre Angehörigen auf die Möglichkeit, Forderungen auf dem Rechtsweg durchzusetzen. Eine Lösung, die die Interessen aller Involvierten wahrt.
Der vollständige Name der Stiftung lautet Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer. Die Stiftung unterstützt Menschen, die an den Folgen des Umgangs mit Asbest erkranken – schnell und unbürokratisch.
Asbest ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Stiftung EFA vertritt sowohl die Interessen der Betroffenen und Angehörigen wie auch der Öffentlichkeit. Denn sie schafft Anerkennung für ungewollt erfahrenes Leid und sorgt für Gerechtigkeit. Die Stiftung EFA untersteht der Kontrolle der Revisionsgesellschaft BDO und der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht.
In der Stiftung EFA sind Unternehmen, Verbände, Opfervereinigungen, Anwaltschaften, Gewerkschaften, die Suva und die Bundesverwaltung vertreten. So sind die Interessen aller gewahrt.
Der Care-Service unterstützt Betroffene, Angehörige, aber auch Interessierte. Die Stiftung EFA hat ihn zusammen mit den kantonalen Lungenligen Zürich, Waadt und Tessin aufgebaut. An den Standorten Zürich, Lausanne und Lugano geben diplomierte Pflegefachleute Antworten auf alle Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten können. Das Angebot ist kostenfrei.
Der Care-Service berät Betroffene, Angehörige, aber auch Interessierte. Sie erhalten allgemeine Informationen zum Thema Asbest, zu Diagnose und Therapie, zu medizinischen Check-ups, aber auch zu finanziellen Themen.
Der Care-Service steht Betroffenen, Angehörigen und Interessierten in Zürich, Lausanne und Lugano zur Verfügung. Hier erhalten Sie Antworten und kompetente Beratung in Deutsch, Französisch und Italienisch.
Die Stiftung EFA nutzt die Kompetenz erfahrener Institutionen, um Betroffenen, ihren Angehörigen, aber auch Interessierten fundierte Informationen zu vermitteln. So entwickelte sie den Care-Service in Zusammenarbeit mit den mit den kantonalen Lungenligen Zürich, Waadt und Tessin. Sollten bei der Beratung fachspezifische Fragen auftauchen, stellt sie Kontakt zu externen Spezialistinnen und Spezialisten her.
Der Care-Service berät Betroffene, Angehörige, aber auch Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten – telefonisch oder persönlich.
Ein malignes Mesotheliom ist ein bösartiger Tumor des Brust- oder Bauchfells. Die überwiegende Anzahl von Erkrankungen entsteht durch den Umgang mit Asbest. Zwischen dem Kontakt mit dem Material und dem Ausbruch der Krankheit können bis zu 45 Jahre und mehr vergehen. Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt etwa 18 Monate.
Der Care-Service berät Betroffene, Angehörige, aber auch Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten – telefonisch oder persönlich.
Nach Statistiken des Nationalen Instituts für Krebsepidemiologie und -registrierung (NICER) und der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung UVG (SSUV) erkranken jährlich in der Schweiz etwa 200 Menschen an Brust- oder Bauchfellkrebs.
Die Stiftung EFA hilft Betroffenen und Angehörigen beim Umgang mit der Krankheit und finanziell. Sie berät aber auch Interessierte bei allen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten. Darüber hinaus sensibilisiert sie die Öffentlichkeit für die Gefahren des Umgangs mit Asbest.
Die Diagnose eines bösartigen Tumors im Brust- oder Bauchfellbereich stellt Betroffene und Angehörige vor zahlreiche Herausforderungen. Haben Sie Angehörige, die Ihrer Ansicht nach Hilfe benötigen? Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen beratend zur Seite.
Betroffene, die nach 1996 an einem bösartigen Tumor im Brust- oder Bauchfellbereich erkrankt sind, können bei der Stiftung EFA finanzielle Unterstützung beantragen. Bedingung ist, dass sie nachweislich in der Schweiz mit Asbest in Kontakt gekommen sind. Auch engste Angehörige oder bevollmächtigte Personen können ein derartiges Gesuch stellen.
Das Service-Center Gesuche nutzt die Fachkompetenz der Suva. Getrennt vom Tagesgeschäft bearbeitet sie Gesuche nach einem vorgegebenen Prozess und bewertet sie nach entsprechenden Richtlinien. Eine Kommission des Stiftungsrats entscheidet letztendlich über die Entschädigung. Der Zeitraum bis zu einer Entscheidung kann sehr unterschiedlich ausfallen. Ob wenige Wochen oder einige Monate, hängt vom Fall und der Menge der benötigten Unterlagen ab.
Die Stiftung EFA verwendet die eingereichten Unterlagen nur, um die Anspruchsvoraussetzungen zu prüfen. Muss sie dafür Arbeitsmedizinerinnen und -mediziner oder weitere spezialisierte Fachkräfte hinzuziehen, benötigt sie eine Einverständniserklärung. Es erfolgt keine Auskunft zu gemeldeten Gesuchen an Dritte, weder mündlich noch schriftlich.
Das Service-Center Gesuche bearbeitet die bei der Stiftung EFA eingehenden Gesuche auf finanzielle Unterstützung. Es prüft ein Gesuch erst, wenn alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Bei Fragen kann es spezialisierte Fachkräfte hinzuziehen.
Eine Checkliste mit allen Dokumenten, die Sie für ein Gesuch benötigen, finden Sie in unserem Downloadbereich. Dort finden Sie auch Informationsmaterial zu Asbest, zur Stiftung EFA, zum Care-Service sowie zur Entschädigung. Für Fragen steht Ihnen darüber hinaus auch der Care-Service der Stiftung EFA zur Verfügung.
Die Stiftung EFA finanziert sich durch freiwillige Zuwendungen von Wirtschaft, Industrie, Gewerbe, von Verbänden und anderen Institutionen und Privatpersonen. Jeder finanzielle Beitrag stellt einen Beweis für soziale Verantwortung und ein Zeichen der Empathie dar.
Beim ersten Runden Tisch Asbest war die Rede von einem Finanzbedarf von rund 100 Mio. Franken. Bis Ende 2021 hat die Stiftung EFA davon insgesamt 25,6 Mio. Franken erhalten. Die Stiftung EFA benötigt jedoch weitere 50 Mio. Franken, um die nächsten Jahre finanzieren zu können. Deswegen hat sie verschiedene Initiativen gestartet, um Wirtschaft, Industrie und Gewerbe zu Zuwendungen zu motivieren.
Falls die finanziellen Mittel ausgehen, werden keine Entschädigungen an Asbestopfer mehr ausgerichtet werden können. Diese würden wieder den Rechtsweg beschreiten müssen, um eine Entschädigung erlangen zu können. Dafür haben sie aufgrund ihrer Erkrankung weder die Zeit noch die finanziellen Mittel. Auch für die Beklagten ist ein solcher Weg teuer und mit einem Reputationsverlust verbunden.
Die Gründung der Stiftung EFA schaffte die Grundlage für eine gerechte Lösung für alle Beteiligten. Am Runden Tisch war man sich einig, dass die Wirtschaft die Finanzierung gewährleistet. Bisher haben vor allem der Schweizerische Versicherungsverband SVV, die SBB und weitere Bahnunternehmen über den Verband öffentlicher Verkehr zur Finanzierung beigetragen. Guy Parmelin, Bundespräsident 2021, Bundesrat Alain Berset und die Stiftung EFA haben deshalb die Delegierten der Wirtschaftsverbände nochmals an ihre soziale Verantwortung erinnert.
Asbest spaltet sich der Länge nach auf. So entstehen Fasern, die tausendmal dünner sind als ein menschliches Haar. Beim Einatmen gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell. Dort können sie auch nach 45 Jahren und mehr einen bösartigen Tumor des Brust- oder Bauchfells verursachen (Mesotheliom).
Aufgrund der gesundheitlichen Folgen, die der Kontakt mit dem Material Asbest verursacht, hat die Schweiz per 1. März 1990 die Herstellung und die Einfuhr asbesthaltiger Produkte verboten.
Seine vielversprechenden Eigenschaften haben Asbest nicht nur für die verarbeitenden Branchen zum Material der tausend Möglichkeiten gemacht. Behörden haben seinen Einsatz bewilligt, Versicherungen sogar teils vorgeschrieben.
Das Thema Asbest stellt eine gesellschaftliche Herausforderung dar. Deshalb haben Politik und Wirtschaft schon beim ersten, von Bundesrat Alain Berset einberufenen Runden Tisch Asbest gemeinsam nach einer tragfähigen Lösung gesucht. Dabei waren Unternehmen, Verbände, Opfervereinigungen, Anwaltschaften, Gewerkschaften, die Suva und die Bundesverwaltung vertreten.
Die Einfuhr und die Verarbeitung von Asbest sind seit 1990 verboten. Aber noch immer schlummern Altlasten asbesthaltiger Materialien in vielen Gebäuden, die vor 1990 entstanden. Auch heute sterben in der Schweiz jedes Jahr mehr als 150 Menschen an den Folgen des Umgangs mit Asbest.
Nein, der Kontakt mit Asbest ist mit grossen gesundheitlichen Gefahren verbunden. Deshalb dürfen ausschliesslich anerkannte Unternehmen diese Arbeiten unter geeigneten Sicherheitsvorkehrungen ausführen. Dabei ist es entscheidend, die Gefahren von Asbest zu erkennen, um richtiges Handeln zu ermöglichen. Dazu müssen alle Betroffenen beitragen: die Besitzerinnen und Besitzer der Liegenschaft, die Mieterinnen und Mieter, die Planerinnen und Planer sowie die Architektinnen und Architekten. Weitere Infos finden Sie unter forum-asbest.ch. Das Forum Asbest Schweiz (FACH) ist eine gemeinsame Informationsplattform des Bundesamts für Gesundheit (BAG), des Bundesamts für Umwelt (BAFU), der Suva und weiterer Partner zum Thema Asbest.
Gefährdet sind in erster Linie Personen, die wiederholt ohne Schutzmassnahmen asbesthaltige Materialien bearbeitet haben. Asbestfasern sind tausendmal dünner als ein menschliches Haar. Gelangen sie in die äussersten Lungenbläschen und bis in das angrenzende Bauch- und Brustfell, können sie auch nach Jahrzehnten einen bösartigen Tumor des Brust- oder Bauchfells verursachen. Das Forum Asbest Schweiz (FACH) publiziert Leitfäden zum korrekten Umgang mit asbesthaltigen Materialien. Darüber hinaus legt es fest, welche Qualitätskriterien Dienstleister im Zusammenhang mit Asbest erfüllen müssen.
Putze, Plattenkleber, Fensterkitt: Zahlreiche Baustoffe enthalten Asbest. Das macht es schwer, die Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Um sich und andere zu schützen, empfiehlt sich daher eine Asbestanalyse durch ein spezialisiertes Unternehmen. Besonders in Gebäuden, die vor 1990 entstanden.
Auskunft über das Baujahr ihres Hauses gibt Ihnen das Gebäuderegister des Bundes (GWR). Nach Eingabe der Adresse erhalten Sie eine Gebäudenummer (EGID) sowie einen Link. Er führt sie zu detaillierten Informationen über ihr Gebäude sowie das Jahr oder die Periode seiner Entstehung.
Asbest findet sich nicht nur in Fassaden, Dächern, Bodenbelägen und anderen Gebäudeteilen. Auch Rohrleitungen, Elektrotableaus und sogar Blumenkästen können Asbest enthalten. Daher ist es immer ratsam, vor Beginn einer Sanierung Spezialisten hinzuzuziehen.
Ob Handwerker oder Asbestsanierer die Sanierungsarbeiten ausführen dürfen, bestimmt das Gesetz. Die Behörden regeln auch, welche Massnahmen zum Schutz notwendig sind. In jeden Fall muss gewährleistet sein, dass keine Mitarbeitenden und auch keine Drittpersonen gefährdet sind. Die Suva hat dafür ein Ampelmodell entwickelt. Es hilft, mögliche Gefahren einzustufen: Arbeiten mit asbesthaltigem Material.
Auch in Zukunft bleibt es wichtig, über die gesundheitlichen Gefahren von Asbest zu informieren. Dies ist eine wertvolle Ergänzung zur Aus- und Weiterbildung an Berufsschulen. Die Suva bietet dazu Lernprogramme an: Suva Lerncockpit
Laden Sie Ihre Mitarbeitenden ein, ihr Wissen über den Gefahrenstoff zu vertiefen. Testen Sie, wie gut sie über Asbest Bescheid wissen. Zum Beispiel mit den Lernprogrammen der Suva: Suva Lerncockpit
Das Gesetz verpflichtet dazu, gesundheitliche Gefahren vor einer Sanierung zu abzuklären. Eine Liste mit Adressen von Bauschadstoff-Diagnostikern finden Sie auf der Website des Forums Asbest Schweiz (Fach): Analyse Materialproben. Einen Leitfaden für die Planung ihrer Sanierungsarbeiten finden Sie hier: Asbestsanierung beim Um- und Rückbau von Gebäuden.