Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer EFA
Lebenshilfe für Asbestopfer und Angehörige
Asbest galt lange als das Material der Zukunft. Leider wurde erst spät erkannt, dass Menschen beim Umgang mit Asbest Schaden nehmen können. Pro Jahr erkranken in der Schweiz etwa 170 Personen an einem bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich – einem so genannten malignen Mesotheliom. Dies basierend auf der Tatsache, dass sie zu einem früheren Zeitpunkt eine gesundheitsgefährdende Menge Asbestfasern eingeatmet hatten.
Um Betroffenen und Angehörigen schnell und unbürokratisch zu helfen, wurde die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, kurz Stiftung EFA, gegründet. Die Anspruchsvoraussetzungen und -berechtigung werden im Einzelfall eingehend vom Service-Center Gesuche der Stiftung EFA geprüft und nach dem Entschädigungsreglement der Stiftung beurteilt und abgegolten.
SO UNTERSTÜTZT DIE STIFTUNG EFA BETROFFENE UND ANGEHÖRIGE
- Finanzielle Unterstützung: Bei der Stiftung EFA können Betroffene finanzielle Unterstützung beantragen, die ab 2006 an einem nachweislich in der Schweiz verursachten asbestbedingten malignen Mesotheliom erkrankt sind. Entschädigungsberechtigt sind Betroffene unabhängig davon, ob sie während beruflicher Tätigkeit oder im Privatbereich erkrankten. Leistungen der Unfallversicherung werden aber angerechnet. Ebenso können Angehörige um Unterstützung ersuchen.
- Care-Service: Die Stiftung EFA bietet in Zusammenarbeit mit den Lungenligen Zürich, Waadt und Tessin allen Betroffenen mit einer asbestbedingten Erkrankung, Angehörigen und Interessierten einen Care-Service an. Er widmet sich Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten. Dazu zählen zum Beispiel die Hilfestellung beim Umgang mit der Krankheit und ihrer Behandlung – auch in Krisenfällen, sowie Behandlungsmöglichkeiten, Gesundheitschecks, Ernährung, Bewegung, Rauchentwöhnung und die finanzielle Beratung.