MEDIENMITTEILUNG: AB 3. JULI KÖNNEN ASBESTOPFER AUF HILFE ZÄHLEN

Am 28. März 2017 wurde die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, kurz Stiftung EFA, gegründet. Sie schafft die Grundlage, um Asbestgeschädigten und ihren Angehörigen schnell, fair und unbürokratisch Hilfe anzubieten. Der Aufbau der Stiftung schreitet gut voran. Ab dem 3. Juli wird sie erste Leistungen erbringen können. Ein Care-Service bietet zusätzlich psychosoziale Hilfe.


Der Care-Service – für eine bessere Betreuung

Asbestopfer werden heute medizinisch gut versorgt. Die psychosoziale Betreuung der Betroffenen und ihrer Angehörigen ist jedoch zumeist unzureichend. Deshalb hat die Stiftung EFA in Zusammenarbeit mit LUNGE ZÜRICH einen kostenlosen Care-Service eingerichtet. Hier unterstützt geschultes Fachpersonal Betroffene und Angehörige individuell und kompetent – unter Berücksichtigung ihres sozialen und kulturellen Umfelds – bei Fragen, die im Zusammenhang mit einer Asbesterkrankung auftreten. Weitere mit Lungenligen entwickelte Projekte in der Deutsch-, der Westschweiz und dem Tessin sollen folgen. Alle Angebote werden von der Stiftung finanziert.

Finanzielle Unterstützung – für Personen, die an einem asbestbedingten Mesotheliom erkrankt sind

Personen, die ab 2006 an einem asbestbedingten bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich (Mesotheliom) erkrankt sind, oder deren Familienangehörige können bei der Stiftung EFA finanzielle Unterstützung beantragen. Das Angebot richtet sich in erster Linie an Personen, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. Der Umfang der Unterstützung orientiert sich an den Leistungen, die die obligatorische Unfallversicherung (UVG) an Patientinnen und Patienten mit einer anerkannten asbestbedingten Berufskrankheit ausrichtet.

Für Personen, deren Mesotheliom als Berufskrankheit anerkannt ist, sind unter gewissen Voraussetzungen ebenfalls Leistungen vorgesehen. So ist sichergestellt, dass Nicht-UVG-Versicherte und UVG-Versicherte eine gleichwertige Unterstützung erhalten. Bis die Stiftung über hinreichende finanzielle Mittel verfügt, werden in einem ersten Schritt Personen entschädigt, deren Mesotheliom nicht als Berufskrankheit anerkannt ist. Anmelden können sich aber per sofort alle Personen, die an einem Mesotheliom erkrankt sind. Wer eine finanzielle Leistung beziehen will, verzichtet im Gegenzug auf weitere Ansprüche.

Vorgehen bei Anspruch auf Hilfe und Leistungen

Gesuchsformulare für eine finanzielle Unterstützung, die Anmeldung für den Care-Service sowie alle weiteren Informationen zur Stiftung, zu ihren Leistungen und Angeboten sind erhältlich über stiftung-efa.ch oder über die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, Monbijoustrasse 61, Postfach, 3007 Bern, 041 418 89 79, info@stiftung-efa.ch.


Herausgeber

Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer
​​​​​​​c/o Schweiz. Gewerkschaftsbund
Monbijoustrasse 61
3007 Bern
T 041 418 89 79
info@stiftung-efa.ch
www.stiftung-efa.ch


Die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer

Noch heute erkranken pro Jahr circa 120 Personen in der Schweiz an einem asbestbedingten bösartigen Tumor im Bauch- oder im Brustfellbereich (Mesotheliom), da sie vor langer Zeit Asbestfasern eingeatmet haben. Eine beträchtliche Anzahl von ihnen erhält keine angemessenen Sozialversicherungsleistungen.

Um diesen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, wurde am 28. März 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, kurz Stiftung EFA, gegründet. Es handelt sich um eine private Initiative von Verbänden und Unternehmen. Die Finanzierung erfolgt auf freiwilliger Basis.