ASBEST: RECHTSKOMMISSION DES STÄNDERATES DRÄNGT AUF EINE RASCHE LÖSUNG

In einer Medienmitteilung veröffentlichte die Rechtskommission des Ständerates das Ergebnis ihrer Diskussion über das Verjährungsrecht. Dabei teilte sie mit, dass sie sich bei sämtlichen verbliebenen Differenzen dem Nationalrat angeschlossen hat. 

Für sie sei es von zentraler Bedeutung, dass die Asbestopfer so schnell als möglich in den Genuss von Leistungen des Entschädigungsfonds für Asbestopfer kommen können und im Verjährungsrecht wieder Rechtssicherheit herrsche. Entsprechend verzichtete sie auf die Rückwirkung bei asbestbedingten Personenschäden. Sie beantragte, die absolute Verjährung bei Personenschäden von heute 10 auf 20 Jahre zu verlängern. Eine Minderheit beantragte, bei der absoluten Verjährungsfrist des geltenden Rechts zu bleiben.

Eine gute Nachricht für alle Betroffenen. Denn noch immer erkranken in der Schweiz jährlich etwa 120 Personen an einem bösartigen Tumor des Brust- oder des Bauchfells (Mesotheliom), da sie vor langer Zeit Asbestfasern eingeatmet haben. Um diesen Menschen schnell und unbürokratisch zu helfen, wurde am 28. März 2017 die Stiftung Entschädigungsfonds für Asbestopfer, kurz Stiftung EFA, gegründet. Die Stiftung ist eine private Initiative von Verbänden und Unternehmen. Ihre Finanzierung erfolgt auf freiwilliger Basis.


Zur Originalmeldung des Schweizer Parlaments