NEUER ARTIKEL SOLL DER SUVA ERMÖGLICHEN, DIE STIFTUNG EFA FINANZIELL ZU UNTERSTÜTZEN

Die Stiftung EFA benötigt weitere 50 Mio. Franken, um ihren Finanzbedarf zu decken. Die eingetroffenen Spenden der betroffenen Branchen reichen hierfür nicht aus. Nun soll die Suva die Arbeit der Stiftung EFA finanziell unterstützen können.

Der Bundesrat hat dafür an seiner Sitzung vom 22. November 2023 die Aufnahme eines neuen Artikels in das Unfallversicherungsgesetz (UVG) vorgeschlagen. Dieser neue Artikel 67b UVG soll die rechtlichen Voraussetzungen dafür schaffen, dass die Suva die Stiftung EFA unterstützen kann. Eine allfällige Finanzierung erfolgt ausschliesslich aus den Ertragsüberschüssen aus der Versicherung gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten. Ob und in welchem Umfang die Stiftung EFA Leistungen erhält, entscheidet der Suva-Rat.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zu dieser UVG-Änderung am 22. November 2023 eröffnet. Sie dauert bis zum 8. März 2024.